Regeste
Art. 17 und Art. 24 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 UWG , Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 PBV ; Preisbekanntgabe in der Werbung.
Die Werbung "0.9%-LEASING PLUS" stellt keine Preisbekanntgabe in der Werbung im Sinne von Art. 17 UWG dar. Beim beworbenen Zinssatz handelt es sich lediglich um einen für die Berechnung des tatsächlich zu bezahlenden Preises dienenden Parameter, der nicht von Art. 13 PBV erfasst wird (E. 2 und 3).