Regeste
Mangels statutarischer oder reglementarischer Regelung stützt sich die Forderung auf Rückerstattung von überobligatorischen Leistungen der beruflichen Vorsorge, welche eine Vorsorgeeinrichtung zu Unrecht ausgerichtet hat, auf Art. 62 ff. OR, insbesondere auf Art. 63 Abs. 1 OR.
Beantwortung der in BGE 115 V 115 noch offen gelassenen Frage.
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
BGE: 115 V 115
Artikel: