Regeste
Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG ; Art. 22 und 25 ELV ; rückwirkende Zahlung von Ergänzungsleistungen.
Die Rechtsprechung gemäss BGE 122 V 19, wonach die rückwirkende Zahlung von Ergänzungsleistungen im Fall einer Neuberechnung der Ergänzungsleistungen (im Rahmen einer Rückforderung) ausgeschlossen ist, kann unter der Herrschaft von Art. 24 Abs. 1 ATSG nicht aufrechterhalten werden (E. 5).