Regeste
Art. 16 Abs. 2 SVG; Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnausfahrten, Entzug des Führerausweises.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnausfahrten gelten in der Regel die von der Rechtsprechung für Ausserortsstrecken entwickelten Grundsätze (BGE 124 II 259).
Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 bis 29 km/h liegt ungeachtet der konkreten Umstände ein mittelschwerer Fall vor, der grundsätzlich einen Führerausweisentzug nach Art. 16 Abs. 2 SVG nach sich zieht (E. 2).