Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 Abs. 1, Art. 30a Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 lit. b und d, Art. 85b und Art. 113 AVIG : Kompetenzdelegation an Regionale Arbeitsvermittlungszentren.
Die Kompetenzdelegation einzelner Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) (Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Art. 15 Abs. 1 AVIG oder Entzug des Leistungsanspruchs nach Art. 30a Abs. 1 AVIG) bedarf eines formellen, den Publikationsvorschriften des Kantons unterliegenden Erlasses. Eine bloss auf internen Verwaltungsweisungen vorgenommene Zuständigkeitsübertragung genügt nicht, was zur Nichtigkeit der Verwaltungsverfügung führt.