Regeste
Art. 37 Abs. 1, Art. 44 und 61 lit. a ATSG : Anspruch auf Verbeiständung anlässlich einer medizinischen Untersuchung.
Anders als bei einer Verhandlung - allenfalls mit Beweisabnahme - vor einer Verwaltungs- oder Rechtsmittelbehörde besteht kein Anspruch auf eine anwaltliche Verbeiständung anlässlich einer medizinischen Begutachtung. (Erw. 3)