Regeste
Art. 25a Abs. 5 KVG; Restfinanzierung der Pflegekosten.
Von einer anerkannten Pflegefachperson im Rahmen der ambulanten Wochenbettpflege nach einer komplikationslosen Geburt erbrachte Leistungen unterliegen der kantonalen Restfinanzierungspflicht (E. 7).