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Art. 24 Abs. 1 BVV 2: Begriff des ungerechtfertigten Vorteils.
Unter dem "mutmasslich entgangenen Verdienst" ist das hypothetische Einkommen zu verstehen, das der Versicherte ohne Invalidität erzielen würde.
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Artikel: Art. 24 Abs. 1 BVV 2