Regeste
Art. 22 und Art. 36 Abs. 1 und 3 BV ; Art. 30 und 40 EpG ; Covid-19-Massnahmen; Veranstaltungsverbot; gesetzliche Grundlage; Verhältnismässigkeit.
Das Veranstaltungsverbot des Kantons Schwyz zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erweist sich in Anbetracht des dem Regierungsrat zustehenden Ermessensspielraums als gesetzes- und verfassungskonform und namentlich als verhältnismässig (E. 3).