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166 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://149-III-124
  1. 149 III 124
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    17. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Kanton Zürich und Betreibungsamt der Region Maloja (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_794/2022 vom 9. Januar 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 17, 274 und 275 SchKG; Art. 170 DBG; federführendes Betreibungsamt (Lead-Amt); Steuerarrest. Die Bestimmung des federführenden Betreibungsamtes (Lead-Amtes) erfolgt durch das Arrestgericht oder das Steueramt als Arrestbehörde und stellt eine Anordn...
  2. 148 III 138
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.A. gegen Kanton Zürich (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_1000/2020 vom 1. Februar 2022
    Regeste [D, F, I] Art. 274 und 275 SchKG, Art. 78 StHG; Vollzug des Arrestbefehls; Rechtshilfe beim Arrestvollzug; Steuerarrest. Der schweizweite Arrestvollzug ist durch Rechtshilfe in Analogie zum Pfändungsvollzug gemäss Art. 89 SchKG möglich. Das federführende Betreibu...
  3. 130 III 579
    Relevanz
    75. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft, Kanton Tessin und Gemeinde Muralto (Beschwerde) 7B.57/2004 vom 19. Juli 2004
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 275 SchKG). Fehlt im Arrestbefehl die Angabe des Namens von Dritten, denen Vermögenswerte des Arrestschuldners lediglich formell gehören sollen, ist der Arrestbefehl insoweit nicht durchführbar (E. 2.1-2.2.2). Das Betreibungsamt darf...
  4. 85 III 98
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    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. August 1959 i.S. Jacky, Maeder & Co.
    Regeste [D, F, I] Der Verzicht auf einen vollzogenen Arrest ist zulässig, doch ist ein Gesuch um Aufhebung des Arrestbefehls, das der Gläubiger an die Arrestbehörde richtet, nicht an das Betreibungsamt weiterzuleiten und von diesem nicht zu beachten.
  5. 107 III 29
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. April 1981 i.S. C. Bank gegen D. AG (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Arrestbewilligungsverfahren. Nach der abschliessenden bundesrechtlichen Regelung wird der Arrestschuldner im Arrestbewilligungsverfahren nicht angehört.
  6. 91 III 27
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    6. Entscheid vom 18. März 1965 i.S. von Tobel.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung des Arrestbefehls. Art. 279 Abs. 1 SchKG. Von Bundes wegen ist gegen die Verweigerung eines Arrestgesuches kein Rechtsmittel gegeben; es steht aber den Kantonen frei, für diesen Fall Rechtsmittel einzuräumen.
  7. 90 III 49
    Relevanz
    11. Entscheid vom 12. Juni 1964 i.S. Holmes.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Das beauftragte Amt darf keine andern als die im Arrestbefehl angeführten oder sich aus ihm ergebenden Gegenstände arrestieren. Geschieht es dennoch, so ist der Arrest insoweit als nichtig zu erachten und, auch wenn nicht binnen der Frist...
  8. 81 III 36
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Entscheid vom 17. Januar 1955 i. S. Schüpbach.
    Regeste [D, F, I] Über die richtige Anwendung des Gebührentarifs durch eine Arrestbehörde haben die Aufsichtsbehörden nicht zu entscheiden. Art. 16 des Gebührentarifs, Art. 17 ff. und 279 SchKG.
  9. 97 I 680
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    98. Auszug aus dem Urteil vom 13. Oktober 1971 i.S. Caspar und Hoffmann gegen Jäggi und Gerichtspräsident von Solothurn-Lebern.
    Regeste [D, F, I] Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 OG. Die Bewilligung des Arrests (Arrestbefehl, Art. 272 SchKG) ist ein Endentscheid im Sinne des Art. 87 OG (Erw. 2). Ein kantonales Rechtsmittel, vor dessen Durchführung die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Ar...
  10. 119 III 92
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    26. Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Februar 1993 i.S. W.G. gegen M. G.-M. und Kreisamt Fünf Dörfer (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Arrest; Art. 271 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG. Wer den Gläubiger durch Vorenthaltung von Unterlagen daran hindert, Bestand und Höhe der behaupteten Forderung zu ermitteln, schafft damit nicht Vermögensgegenstände beiseite. Ohne das Willkürverbot zu verletzen, h...

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz