Regeste
Verzinsung von Entschädigungen wegen materieller Enteignung nach zürcherischem Recht; Art. 4 BV (Willkür).
Es ist nicht willkürlich, auf altrechtliche Fälle die Bestimmung von § 183bis EG/ZGB analog anzuwenden, welche einen gleitenden Zinssatz vorsieht.