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904 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://81-IV-236
  1. 81 IV 236
    Relevanz
    52. Urteil des Kassationshofes vom 25. November 1955 i. S. Bläsi gegen Jegge.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Wer vorwiegend darauf ausgeht, jemandem Übles vorzuwerfen, äussert sich weder zur Wahrung des öffentlichen Interesses noch sonstwie auf begründete Veranlassung hin und ist daher von den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 ausgeschloss...
  2. 82 IV 91
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. April 1956 i.S. Girvan c. P.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. 1. Ohne begründete Veranlassung - vorwiegend in der Absicht..., jemandem Übles vorzuwerfen ; Verhältnis dieser beiden Voraussetzungen für den Ausschluss des Wahrheits- und Entlastungsbeweises zueinander (Erw. 2; Änderung der Recht...
  3. 89 IV 190
    Relevanz
    38. Urteil des Kassationshofes vom 27. September 1963 i.S. Landert gegen Hofmann.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Begründete Veranlassung zu einer ehrverletzenden Äusserung kann darin liegen, dass der Täter, der um Auskunft über den Verletzten gebeten wird, dem Fragenden einen Dienst erweisen will.
  4. 81 IV 281
    Relevanz
    61. Urteil des Kassationshofes vom 23. September 1955 i. S. Sidler gegen Litschgi.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. a) Wer sich auf begründete Veranlassung hin äussert, ist zu den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 auch dann zuzulassen, wenn sich die Äusserung auf das Privatleben bezieht (Erw. 5). b) Begründete Veranlassung (Erw. 4). c) Privatlebe...
  5. 85 IV 182
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1959 i. S. Bossi gegen Iklé und Müller.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB, üble Nachrede. Auch wer sich in Wahrung berechtigter Interessen äussert, entgeht der Strafe nur, wenn er beweist, dass die Ausserung wahr ist oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten.
  6. 101 IV 292
    Relevanz
    67. Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1975 i.S. Meier gegen Hubatka
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB. Ehrverletzung durch den Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Der Umstand, dass über die angebliche Straftat eine Strafuntersuchung durchgeführt wurde, die zu einem Einstellungsbeschluss geführt hat, steht dem ...
  7. 143 IV 193
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    27. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. und Y. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Beschwerde in Strafsachen) 6B_610/2016 vom 13. April 2017
    Regeste [D, F, I] Rassendiskriminierung (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, Art. 261 bis Abs. 1 StGB; Herabsetzung oder Diskriminierung, Art. 261 bis Abs. 4 erster Teilsatz StGB). Tatbestandsmässigkeit der Schlagzeile Kosovaren schlitzen Schweizer auf! eines Inserats b...
  8. 122 IV 311
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    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Oktober 1996 i.S. S. gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse, Entlastungsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB); zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB); Unschuldsvermutung (Art. 6 Ziff. 2 EMRK). Die Zulassung zum Entlastungsbeweis bestimmt sich allein nach Art. 173 Ziff....
  9. 102 IV 176
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    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. Meier gegen Hubatka.
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse Art. 173 Ziff. 2 StGB 1. Wahrheitsbeweis Für die Verdächtigung (oder die Weiterverbreitung) gibt es keinen besondern Wahrheitsbeweis. Dieser besteht im Nachweis der ehrenrührigen Tatsachen, nicht im Nachweis der Verdachtsm...
  10. 106 IV 115
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. April 1980 i.S. Schawinski gegen Bourgknecht (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. 1. Im Gegensatz zum Gutgläubigkeitsbeweis kann der Wahrheitsbeweis sich auf Umstände stützen, die dem Täter erst nach der eingeklagten Äusserung bekannt werden oder sich aus einer späteren Abklärung ergeben...

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