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243 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-I-18
  1. 82 I 18
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    3. Urteil vom 2. März 1956 i. S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Zürich gegen Holzkorporation Zollikon.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Berichtigung von Rechnungsfehlern (Art. 127 WStB). Die Wahl eines unzutreffenden Tarifs (in casu: des Tarifs für Genossenschaften des Obligationenrechts statt desjenigen für natürliche Personen bei der Besteuerung einer Korporation des kanto...
  2. 110 Ib 252
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 9. November 1984 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Schwyz gegen X. und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einleitung des Steuerhinterziehungsverfahrens. Befristung nach Art. 134 WStB/BdBSt. 1. Bei der Frist von Art. 134 WStB/BdBSt handelt es sich um eine Verwirkungsfrist, die nur durch die Einleitung des Verfahrens gegen den Steuerpflichtigen persönlich gew...
  3. 89 I 405
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil vom 15. November 1963 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Steuerrekurskommission des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Die von einem vertraglichen Vertreter bei der Ausfüllung des Formulars für die Steuererklärung begangene Hinterziehung wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet, sofern dieser nicht nachweist, dass er nicht imstande gewesen wäre, die Handlung z...
  4. 108 III 34
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. April 1982 i.S. Silvaplanina S.A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Sicherstellungsverfügung für eine Wehrsteuerforderung (Art. 118 und 119 WStB). Inhalt und Tragweite der Sicherstellungsverfügung.
  5. 93 I 185
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    22. Urteil vom 17. Februar 1967 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Bern gegen X. und Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Jahressteuer auf Kapitalgewinnen und Wertvermehrungen (Art 43 WStB). Besteuerung eines durch Auflösung einer stillen Reserve auf Waren realisierten Gewinns. Inwieweit sind Abschreibungen zu berücksichtigen?
  6. 108 Ib 231
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 31. August 1982 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Y. (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einsichtsrecht der Wehrsteuerbehörden in die Akten einer Strafuntersuchung (Art. 90 WStB, Art. 47 BankG). 1. Haben die Wehrsteuerbehörden aufgrund von konkreten Anhaltspunkten einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen steuerrechtswidriger Tatbestände...
  7. 98 Ib 325
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    47. Urteil vom 28. April 1972 i.S. X. AG gegen Wehrsteuerrekurskommission des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Reinertrag der Aktiengesellschaft: Berechnung nach dem Ergebnis des ersten Geschäftsjahres (Art. 58 Abs. 4 und 5 WStB). Begriff des Geschäftsjahres.
  8. 92 I 393
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    67. Urteil vom 7. Oktober 1966 i.S. AG für Industriefinanzierungen gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Einforderung von Beweismitteln beim Pflichtigen (Art. 89 Abs. 2 WStB). 1. Weigerung einer Finanzgesellschaft, die dem Bankengesetz nicht unterstellt ist, schriftliche Unterlagen einzureichen (Erw. 1): a) Ein solches Institut kann sich nicht auf das Bank...
  9. 94 I 146
    Relevanz
    23. Urteil vom 3. Mai 1968 i.S. Fabrik X. AG gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Reinertrag der Aktiengesellschaft: Gewinne und Aufwendungen des ersten Geschäftsjahres, das nach Art. 58 WStB als Bemessungszeitraum für mehrere Veranlagungsperioden dient, sind nur bei der Berechnung der Steuer für eine dieser Perioden z...
  10. 107 Ib 309
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    56. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 11. September 1981 i.S. X. AG gegen Steuerrekurskommission des Kantons Glarus (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 59 WStB; Holdingabzug. Die Beteiligung an einer liechtensteinischen Anstalt mit ungeteiltem Kapital kann nicht als Beteiligung anerkannt werden, für deren Erträge der Holdingabzug nach Art. 59 WStB gewährt wird.

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