Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Gerichtliche Überprüfung des Entscheides einer Verwaltungsbehörde im Bereich des Adoptionsrechts.
Die letztinstanzliche Überprüfung der Verweigerung einer Adoption durch das Bundesgericht als erstes und einziges Gericht genügt den Anforderungen des in Übereinstimmung mit der Schweizer Erklärung ausgelegten Art. 6 Ziff. 1 EMRK.