Regeste
Prosequierung des Retentionsrechts des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 OR; Art. 283 SchKG).
Das Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen darf - durch Betreibung auf Pfandverwertung - nur im Umfang der in der Retentionsurkunde genannten Forderung prosequiert werden.