Regeste
Art. 8 ff. BGF, Art. 6 und 7 NHG ; Bau- und Konzessionsgesuch für eine Bootssteganlage.
Der in Bezug auf die Anlage ergangene "Gesamtentscheid" ist mangelhaft, da die u.a. erforderliche fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF nicht ausdrücklich mitenthalten ist (E. 3).
Die Verwirklichung der Anlage hätte einen insgesamt als erheblich einzustufenden Eingriff in ein BLN-Objekt zur Folge. Deshalb und weil ein Eingriffsinteresse von nationaler Bedeutung fehlt, ist ihre Errichtung in Anwendung von Art. 6 NHG grundsätzlich ausgeschlossen (E. 4).