Regeste
Umwandlung einer Scheidungs- in eine Trennungsklage. Art. 146 ZGB.
Die Partei, deren Scheidungsbegehren gutgeheissen wurde, ist berechtigt, ihre Scheidungsklage unabhängig vom Schicksal einer allfälligen Scheidungsklage des andern Ehegatten in eine Trennungsklage umzuwandeln.