Regeste
Art. 25 Abs. 1 ATSG; Art. 2 Abs. 1 lit. a ATSV; Rückerstattungspflicht der Nachkommen.
Nachkommen, die die letztwillig verfügte Einsetzung eines Universalerben unangefochten liessen, sind keine Erben. Sie haben daher die zuvor durch den Erblasser zu Unrecht bezogenen Sozialversicherungsleistungen nicht zurückzuerstatten (E. 4).