Regeste
Mitbenützungsrecht, Art. 8 aPatG. Begriff der besonderen Veranstaltung.
Verjährung des Schadenersatzanspruchs aus Patentverletzung, Art. 48 aPatG. Bei fortgesetzter Verletzung beginnt die Verjährung erst mit der letzten Verletzungshandlung zu laufen.