Regeste
Planung und Bewilligung einer Kehrichtverbrennungsanlage im Rahmen einer vom Regierungsrat erlassenen kantonalen Überbauungsordnung (E. 3a). Die Überbauungsordnung unterliegt der vollen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (E. 3b).
Art. 9, 13 f., 31, 44a USG; Abfallplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung sowie lufthygienische Beurteilung der Kehrichtverbrennungsanlage Thun.
Prüfung der Standortwahl unter raumplanerischen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten (E. 4).
Anforderungen an die Abfallplanung, welche die Einzugsgebiete der Verbrennungsanlagen festlegt (E. 5) und Ermittlung der Abfallmengen, auf welche die Anlage auszurichten ist (E. 6).
Beurteilung der Umweltverträglichkeitsprüfung (E. 7).
Fragen der Luftreinhaltung unter Berücksichtigung des Massnahmenplans bei Erlass eines Nutzungsplans für die Kehrichtverbrennungsanlage (E. 8).