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115 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://90-II-144
  1. 90 II 144
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    17. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 19. Mai 1964 i.S. Huber gegen Huber.
    Regeste [D, F, I] Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung wegen fehlenden schweizerischen Wohnsitzes (Art. 150 Abs. 2 OG). Ein im Ausland wohnender Schweizerbürger untersteht dieser Gesetzesnorm; er ist von der Sicherstellungspflicht nicht durch Art. 17 IUeZ...
  2. 91 II 77
    Relevanz
    11. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 2. Februar 1965 i.S. H. gegen H.
    Regeste [D, F, I] Sicherstellung für eine allfällige Parteientschädigung (Art. 150 Abs. 2 OG). Ist die im Ausland, und zwar in einem der IÜZPR nicht beigetretenen Staate, wohnende Ehefrau im Scheidungsprozess als Berufungsklägerin auf Begehren des Ehemannes anzuhalten, e...
  3. 94 II 59
    Relevanz
    9. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 24. April 1968 i.S. Koerfer und Kons. gegen Goldschmidt.
    Regeste [D, F, I] Art. 150 Abs. 2 OG verpflichtet (ebenso wie Art. 213 aoG) nicht auch die im Ausland wohnhafte berufungsbeklagte Partei zur Sicherstellung für eine allfällige Parteientschädigung.
  4. 80 II 94
    Relevanz
    14. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 13. Januar 1954 i.S. Pimea S. à r. l. gegen Kündig.
    Regeste [D, F, I] Kostenversicherungspflicht nach Art. 150 Abs. 2 OG wegen Fehlens eines schweizerischen Wohnsitzes. Eine in Algerien domizilierte Gesellschaft. m.b.H. ist von dieser Pflicht weder durch die Internationale Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 17....
  5. 111 II 206
    Relevanz
    43. Verfügung des Präsidenten der I. Zivilabteilung vom 5. September 1985 i.S. X. gegen Y. und Z. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 150 Abs. 2 OG. Erweisliche Zahlungsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung ergibt sich in der Regel aus feststellbaren Betreibungshandlungen, ist aber nicht leichthin anzunehmen; insbesondere taugen Betreibungen, selbst häufige, nicht zum Beweis, we...
  6. 93 II 68
    Relevanz
    14. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1967 i.S. E. Schwarz-Epper und Konsorten gegen E. und H. Epper.
    Regeste [D, F, I] Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung. Art. 150Abs 2 OG. Die Kautionspflicht ist bei einer Mehrzahl von Berufungsklägern grundsätzlich für jeden Streitgenossen gesondert zu prüfen. Gilt etwas anderes im Fall einer notwendigen Streitgenoss...
  7. 109 II 270
    Relevanz
    58. Verfügung des Präsidenten der I. Zivilabteilung vom 3. November 1983 i.S. Erbengemeinschaft Koch gegen Kollektivgesellschaft Burger Söhne (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 150 Abs. 2 OG. Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft ist von der Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung abzusehen, wenn die Voraussetzungen dafür bei einem Streitgenossen fehlen.
  8. 91 II 250
    Relevanz
    37. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 6. Oktober 1965 i.S. K. gegen K.
    Regeste [D, F, I] Sicherstellung für eine allfällige Parteientschädigung (Art. 150 Abs. 2 OG) im Ehescheidungsprozess. Ein dahingehendes Gesuch des berufungsbeklagten Ehemannes wird abgelehnt: a) wegen Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege an die Ehefrau (Art. 152 A...
  9. 101 IV 306
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    70. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. September 1975 i.S. Mürner gegen Schweiz. Bundesanwaltschaft und Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 253 StGB. Erschleichung von Ausweisschriften durch sog. Legendenträger. Befugnis des Strafrichters zur vorfrageweisen Prüfung der Identität des Besitzers dieser Schriften mit der durch sie ausgewiesenen Person (Erw. II 5). Mittäterschaft der Ehefra...
  10. 99 Ia 630
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    75. Auszug aus dem Urteil vom 24. Oktober 1973 i.S. Wicki gegen Basel-Stadt, Kant. Rekurskommission.
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Abs. 4 und Art. 60 BV Das baselstädtische Gesetz betr. die kantonale Altershilfe verstösst insoweit gegen Art. 43 Abs. 4 und Art. 60 BV, als es für Nichtkantonsbürger längere Karenzfristen vorsieht als für Kantonsbürger.

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