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66 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://91-III-57
  1. 91 III 57
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    12. Entscheid vom 28. Mai 1965 i.S. Zollinger.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziffer 5 SchKG. Hat der Schuldner bei einem Arrestvollzug die Unpfändbarkeit einer Forderung geltend gemacht, so hat das Betreibungsamt die Feststellungen, die eine Beurteilung der Unpfändbarkeit ermöglichen, von Amtes wegen zu treffen; und zwar...
  2. 81 III 11
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    4. Entscheid vom 7. Februar 1955 i.S. Hudec.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, ...
  3. 80 III 15
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    4. Entscheid vom 22. Mai 1954 i. S. Scholl.
    Regeste [D, F, I] Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  4. 97 III 23
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    7. Entscheid vom 20. Januar 1971 i.S. Steueramt Winterthur.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit eines aus Beiträgen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gespiesenen Sparhefts, das eine Gemeindeverwaltung aus Gründen der Personalfürsorge bei einer Bank auf den Namen eines Aushilfsangestellten der Gemeinde angelegt hat und auf desse...
  5. 83 III 20
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    6. Auszug aus dem Entscheid vom 20. März 1957 i.S. Weder.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Drittansprache. Wird ein gepfändeter oder zur Konkursmasse gezogener Gegenstand vom Schuldner als Kompetenzstück und von einem Dritten als Eigentum beansprucht, so ist die Frage der Unpfändbarkeit vor Durchführung des Widerspruchs- bz...
  6. 82 III 152
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    38. Entscheid vom 1. Dezember 1956 i.S. Frei.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.
  7. 83 III 34
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    10. Auszug aus dem Entscheid vom 11. Februar 1957 i.S. Meli.
    Regeste [D, F, I] Der Schuldner, gegen den der Gläubiger durch Faustpfandbetreibung das Retentionsrecht im Sinne von Art. 895 Z GB ausübt, kann den Einwand, dass der retinierte Gegenstand unpfändbar sei und daher nicht retiniert werden dürfe, nur durch Rechtsvorschlag er...
  8. 85 III 65
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    15. Entscheid vom 15. Mai 1959 i.S. Kern.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu m...
  9. 84 III 20
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    6. Auszug aus dem Entscheid vom 2. Mal 1958 i.S. Engler.
    Regeste [D, F, I] Automobil als Kompetenzstück gemäss Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmittels; der die Unpfändbarkeit geltend machende Schuldner hat durch konkrete Angaben und Belege darzutun, dass sich für ihn die Haltu...
  10. 84 III 33
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    11. Auszug aus dem Entscheid vom 20. Januar 1958 i.S. Eheleute Sch.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Widerspruchsverfahren. Art. 92 und 106-109 SchKG. 1. Wo sind Beschwerden wegen unrichtiger Anwendung von Art. 92 SchKG bei Requisitorialpfändung anzubringen? (Erw. 2). 2. Auch bei Sachen, die er als Eigentum eines Dritten bezeichnet h...

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