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173 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://91-IV-88
  1. 91 IV 88
    Relevanz
    26. Urteil des Kassationshofes vom 22. April 1965 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Good.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG, Art. 10 Abs. 1 VRV. Überholen. Verbot, einen Motorwagen zu überholen, vor dem am Strassenrand ein Wagen steht, jedenfalls dann, wenn dieser einen nicht unerheblichen Teil der Strassenbreite einnimmt.
  2. 104 IV 32
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. April 1978 i.S. C. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG. Gleichzeitiges Überholen und Kreuzen. Der Überholende behindert den Entgegenkommenden, wenn er diesen zum Ausweichen auf den Pannenstreifen nötigt.
  3. 102 IV 113
    Relevanz
    28. Urteil des Kassationshofes vom 26. März 1976 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG. Wer hinter einem Fahrzeug nach links ausschert, um vorerst zu prüfen, ob überholt werden könne, hat dadurch mit dem Überholen noch nicht begonnen.
  4. 93 IV 63
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Mai 1967 i.S. von der Crone gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 35 Abs. 2 SVG. Satz 2 dieser Bestimmung gilt allgemein, sowohl beim Überholen einer Kolonne als auch beim Überholen eines einzelnen Fahrzeuges. Begriff der Behinderung. 2. Art. 35 Abs. 3 SVG. Rücksichtnahme gegenüber dem Überholten beim Wiederei...
  5. 100 II 49
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung als staatsrechtlicher Kammer vom 19. Februar 1974 i.S. Häcki gegen Hoffmann, Alpina Versicherungs-Aktiengesellschaft und Kassationsgericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 und 2 SVG. Der Halter eines Motorfahrzeuges, das sich nicht in Betrieb befindet, aber durch den Betrieb eines andern geschädigt wird, kann nach Art. 58 Abs. 1 Ersatz verlangen, wenn ihm nach Abs. 2 nichts vorzuwerfen ist.
  6. 93 IV 37
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. Mai 1967 i.S. Rothermund gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG. Frei ist die Überholstrecke bei Nacht nicht schon, wenn keine Lichter von Fahrzeugen sichtbar sind; dazu gehört, dass sich auch keine unbeleuchteten Hindernisse auf der Fahrbahn befinden.
  7. 96 V 58
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    13. Arrêt du 4 juin 1970 dans la cause R. M. et R. M. SA contre Caisse de compensation AVS de la FBMA ROTA
    Regeste [D, F, I] Art. 4, 8 und 9 AHVG und Art. 22 ff. AHVV. Der Preis für Goodwill , der nach der Übergabe eines Geschäftes in Teilzahlungen zu entrichten ist, unterliegt der persönlichen Beitragspflicht. Festsetzung dieser Beiträge.
  8. 92 IV 105
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    27. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Mai 1966 i.S. Raths gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 und 90 Ziff. 2 SVG. Der Autofahrer, der unbekümmert darum, dass er andere Fahrzeuge ernstlich gefährdet, überholt, macht sich einer groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig.
  9. 109 IV 134
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    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1983 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Überholen. 1. Art. 35 Abs. 2 SVG: Überholen vor einer unübersichtlichen Strassenbiegung (E. 2). 2. Art. 35 Abs. 4 SVG gilt auch für den Bereich unmittelbar vor unübersichtlichen Kurven (E. 3).
  10. 101 IV 77
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    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. April 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 2 SVG. Gleichzeitiges Überholen und Kreuzen. Erlauben die konkreten Verhältnisse ein gleichzeitiges Überholen und Kreuzen, so darf der Überholende mangels gegenteiliger Anzeichen erwarten, dass der auf grosse Entfernung sichtbare und in der...

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