Regeste
Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware.
Madrider Übereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 5; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von London 1934) Art. 6 lit. B Ziff. 3 (Erw. 1 und 2).
Unzulässigkeit der Marke "Slivowitz" für Branntwein, der aus österreichischen und jugoslawischen Zwetschgen in Osterreich hergestellt wird. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Art. 15 und 402 Abs. 1 LMV (Erw. 2 und 3).