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6 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://93-III-45
  1. 93 III 45
    Relevanz
    9. Entscheid vom 7. September 1967 i.S. Hänggi.
    Regeste [D, F, I] Überweisung einer Forderung zur Eintreibung (Art. 131 Abs. 2 SchKG). Der Pfändungsgläubiger, dem eine gepfändete Forderung zur Eintreibung überwiesen wird, ist berechtigt, diese Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Angabe des Wohnorts des Gläub...
  2. 87 III 54
    Relevanz
    11. Entscheid vom 15. September 1961 i.S. Aerni.
    Regeste [D, F, I] Der Wohnort des Gläubigers muss auch dann im Betreibungsbegehren angegeben werden (gemäss Art. 67 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), wenn über seine Person Gewissheit besteht und er in der Betreibung durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Hat der Gläubiger ke...
  3. 83 III 56
    Relevanz
    15. Sentenza del 29 agosto 1957 nella causa Ganss.
    Regeste [D, F, I] Art. 116 BV. Die hier ausgesprochene Anerkennung der drei Amtssprachen stellt diese nicht auch für die Beziehungen mit den kantonalen Behörden gleich. Es ist ausschliesslich Sache der Kantone, zu bestimmen, welche Sprachen im Verkehr mit ihren Organen g...
  4. 114 III 62
    Relevanz 10%
    20. Arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 22 avril 1988 dans la cause Société générale de surveillance SA (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Bezeichnung des Gläubigers auf dem Zahlungsbefehl (Art. 67 SchKG). Wenn die mangelhafte Bezeichnung des Gläubigers es gleichwohl erlaubt, dessen wahre Identität ohne Schwierigkeiten zu erkennen, so ist der Zahlungsbefehl zu berichtigen und die Betreibun...
  5. 128 III 470
    Relevanz 10%
    85. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. A. (Beschwerde) 7B.125/2002 vom 10. September 2002
    Regeste [D, F, I] Inhalt der Konkursandrohung (Art. 160 Abs. 1 SchKG). Das Betreibungsamt hat vor der Ausstellung der Konkursandrohung nicht abzuklären, ob die im Betreibungsbegehren vermerkten Angaben zum Wohnort des Gläubigers noch zutreffen; die Nichtberücksichtigung ...
  6. 102 III 133
    Relevanz 10%
    24. Arrêt du 22 septembre 1976 dans la cause Abegg.
    Regeste [D, F, I] 1. Die Tatsache, dass der Betreibende ein Pseudonym verwendet, hat dann nicht die Nichtigkeit der Betreibung zur Folge, wenn der Betriebene über die Identität des Gläubigers keine Zweifel haben konnte. Das Betreibungsamt hat lediglich den Namen des Betr...

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"