Regeste
Strassenverkehr - Führerausweisentzug ( Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG , Art. 33 Abs. 2 VZV).
Werden durch eine Handlung mehrere in Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG enthaltene Entzugsgründe gesetzt, sind bei der Bestimmung der Gesamtentzugsdauer die Konkurrenzbestimmungen des Strafrechts (Art. 68 StGB) analog anwendbar.