Regeste
Art. 4 BV. Grundstückgewinnsteuer. Wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Es ist willkürlich, bei der Bestimmung des Zeitpunktes der Gewinnrealisierung zwar anzunehmen, jemand habe die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Gebäude, nicht aber über den dazu gehörenden Boden.