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21 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://94-II-342
  1. 94 II 342
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. November 1968 i.S. Fölmli und Imme AG gegen Fölmli
    Regeste [D, F, I] Vorkaufsrecht nach Art. 6 ff. EGG. Voraussetzungen der Ausübung. Fall, dass der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes mit einem Dritten zwecks Umgehung des Vorkaufsrechts eines Nachkommen einen Tauschvertrag abschliesst, der nach Zweck und Wirk...
  2. 99 IV 257
    Relevanz
    61. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 19 octobre 1973, dans la cause B. contre Ministère public du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 5 und 6 StGB: 1. Art. 5 geht Art. 6 StGB vor (Erw. 1). 2. Der Vorbehalt zugunsten des milderen Gesetzes des Begehungsortes in Art. 5 Satz 2 StGB bedeutet nicht, dass das im ausländischen Recht aufgestellte Erfordernis eines Strafantrages zu berücks...
  3. 84 I 1
    Relevanz 10%
    1. Auszug aus dem Urteil vom 19. März 1958 i.S. Benz und Petunia AG gegen Landwirtschaftsdirektion des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Art. 218 und 218bis OR (Fassung gemäss Art. 50 EGG). Sperrfrist für landwirtschaftliche Grundstücke: - Landwirtschaftliches Grundstück oder Bauland? (Erw. 4). - Anwendung der Sperrfrist auf Tauschverträge (Erw. 5). - Abkürzung der Sperrfrist ...
  4. 95 II 309
    Relevanz 10%
    42. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 15. September 1969 i.S. Stoffel und Casty gegen Peiti.
    Regeste [D, F, I] Kauf oder Tausch von Grundstücken. Anforderungen an die öffentliche Beurkundung, wenn die Kauf- oder Tauschsache von der einen oder andern Partei aus einer Mehrzahl von Grundstücken soll ausgewählt werden können.
  5. 107 Ib 219
    Relevanz 9%
    40. Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 18. November 1981 i.S. Einwohnergemeinde Meikirch gegen Hodel und Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Raumplanung; materielle Enteignung. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 34 Abs. 1 und 2 RPG; E. 1). 2. Bedeutung von Art. 5 Abs. 2 RPG. Begriff der materiellen Enteignung (E. 2). 3. Eine in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit ...
  6. 94 I 602
    Relevanz 9%
    83. Auszug aus dem Urteil vom 10. Juli 1968 i.S. Häfeli gegen Gemeinde Illnau, Meliorationsgenossenschaft Illnau und Landwirtschaftsgericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art.4 BV, Eigentumsgarantie; Güterzusammenlegung. 1. Die Einbeziehung eines Grundstückes in die Güterzusammenlegung wird nach Erledigung allfälliger dagegen erhobener kantonaler Rechtsmittel grundsätzlich für alle Beteiligten verbindlich und kann bei de...
  7. 81 II 221
    Relevanz 9%
    38. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. Mai 1955 i.S. Schmid gegen Aeschbacher.
    Regeste [D, F, I] Tausch mit Aufgeld. Bemessung eines nicht ziffernmässig bestimmten Aufgeldes. Art. 237 OR.
  8. 103 Ia 505
    Relevanz 9%
    76. Urteil vom 12. Oktober 1977 i.S. Gebr. Hoffmann AG gegen Einwohnergemeinde Thun und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV (Treu und Glauben); Kanalisationsanschlussgebühr, öffentlichrechtlicher Vertrag. 1. Grundsatz von Treu und Glauben: Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 1). 2. Auslegung öffentlichrechtlicher Verträge (E. 2). 3. Zulässigkeit öffentlichrecht...
  9. 95 I 167
    Relevanz 9%
    24. Urteil vom 28. Mai 1969 i.S. Mani gegen Kreienbühl & Gen., Gemeinderat Chur und Grosser Rat von Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde. Fehlen derselben zur Anfechtung eines Entscheides, mit dem die Genehmigung eines durch die Gemeindebehörde abgeschlossenen Kaufvertrages seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden verweigert wird.
  10. 111 Ib 6
    Relevanz 9%
    2. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 15. März 1985 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft gegen Gemeinde Schwerzenbach (verwaltungsrechtliche Klage)
    Regeste [D, F, I] Steuerbefreiung des Bundes nach der Revision von Art. 10 Abs. 1 GarG. Wie schon unter dem alten Recht ist der Bund von der Grundstückgewinnsteuer befreit. Neu ist die Befreiung von der Handänderungssteuer..

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