Regeste
Elektrizitätshaftpflicht.
Tödlicher Unfall an einer fahrbaren, an der Freileitung auf der Strasse angeschlossenen elektrischen Dreschmaschine: die Haftpflicht beurteilt sich nach dem ElG ( Art. 16, 27 ff., 41 ElG ; die Ausnahmebestimmung Art. 118 StarkstromVo ist nicht anwendbar).