Regeste
Art. 31 FPolG, Art. 26 FPolV; gewichtiges, das Interesse an der Walderhaltung überwiegendes Bedürfnis für die Rodung; Rodung zum Zwecke der Kiesausbeutung.
1. Grundsätzliche Gesichtspunkte für die Interessenabwägung zwischen Kiesausbeutung und Walderhaltung (E. 2). Insbesondere: Vorrang des öffentlichen Interesses an der Sicherung der notwendigen Trinkwasserreserven gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Kiesausbeutung (E. 2b); kein absoluter Vorrang der Walderhaltung, auch wenn ausserhalb des Waldareals auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zumutbare Möglichkeiten für die Kiesausbeutung bestehen (E. 2d).
2. Anwendung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 3).