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49 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://97-I-850
  1. 97 I 850
    Relevanz
    120. Auszug aus dem Urteil vom 22. September 1971 i.S. Müller gegen Gemeinderat Laufenburg und Verwaltungsgericht des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Persönliche Freiheit; Einweisung in eine Trinkerheilanstalt. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage, Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts.
  2. 86 IV 201
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Dezember 1960 i.S. Trachsler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 15, 42 und 44 StGB. Welche Massnahme ist gegen einen vermindert zurechnungsfähigen oder unzurechnungsfähigen Gewohnheitstrinker anzuordnen, auf den die Voraussetzungen des Art. 42 StGB zutreffen? Wann ist er nach dieser Bestim mung zu verwahren, wa...
  3. 108 V 37
    Relevanz
    10. Urteil vom 12. Mai 1982 i.S. Schweizerische Krankenkasse Helvetia gegen P. und Versicherungsgericht des Kantons Appenzell AR
    Regeste [D, F, I] Art. 19bis Abs. 3 KUVG. Als Grundlage für die Leistungsbemessung fallen im Rahmen von Art. 19bis Abs. 3 KUVG nur diejenigen Heilanstalten in Betracht, die zur Behandlung jener Kategorie von Kranken bestimmt sind, zu denen der Versicherte vom medizinisch...
  4. 96 IV 106
    Relevanz
    27. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 7 septembre 1970 dans la cause Steuri contre Ministère public du canton de Genève.
    Regeste [D, F, I] Art. 44 StGB. Erwecken die Tatumstände den Verdacht, der Verurteilte sei ein Gewohnheitstrinker, so darf sich der Richter nicht damit begnügen, den Entscheid über die Einweisung in eine Trinkerheilanstalt der Verwaltungsbehörde zu überlassen. Er muss vi...
  5. 82 IV 131
    Relevanz
    28. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 28 septembre 1956 dans la cause Ministère public du canton de Genève contre Keim.
    Regeste [D, F, I] Art. 14, 15 und 44 StGB. Welche Massnahme ist gegen einen vermindert zurechnungsfähigen Gewohnheitstrinker anzuordnen; wann ist er nach Art. 44 StGB in eine Trinkerheilanstalt einzuweisen, wann nach Art. 14 StGB zu verwahren oder nach Art. 15 StGB zu ve...
  6. 101 V 77
    Relevanz
    13. Urteil vom 27. Mai 1975 i.S. Z. gegen OSKA-Krankenversicherung und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Eine statutarische Bestimmung, wonach beim Aufenthalt in einer Trinkerheilanstalt (Art. 23 Abs. 2 Vo III) die Zahlung eines auf das gesetzliche Minimum gekürzten Taggeldes vorgesehen wird, verletzt Art. 3 Abs. 3 KUVG. Vorbehalten bleibt im Einzelfall di...
  7. 107 IV 20
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    7. Auszug dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Januar 1981 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1 StGB in Verbindung mit Art. 43 Ziff. 2 StGB. Einweisung in eine Trinkerheilanstalt unter Aufschub des Strafvollzuges. Längere Freiheitsstrafen, bei denen das Maximum des Anstaltsaufenthalts von zwei Jahren (Art. 44 Ziff. 3 Abs. 1 ...
  8. 105 IV 297
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    76. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. November 1979 i.S. Staatsanwaltschaft Graubünden gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 5 StGB. Unter welchen Voraussetzungen darf ein während des Strafverfahrens freiwillig absolvierter Aufenthalt in einer Heilanstalt auf die Strafe angerechnet werden?
  9. 109 IV 73
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    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. September 1983 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 und 44 StGB. 1. Verhältnis der beiden Bestimmungen zueinander. Bei trunksüchtigen Tätern, deren Behandlung zum vorneherein keinen Erfolg verspricht, kommt eine Massnahme nach Art. 44 StGB nicht in Betracht. Sie können nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2...
  10. 100 IV 142
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    36. Urteil des Kassationshofes vom 15. Juli 1974 i.S. Bretscher gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Wo als andere sichernde Massnahme die Einweisung in eine Anstalt im Sinne des Art. 43 StGB in Frage steht, hat der Richter so zu verfahren, wie es Art. 43 Ziff. 1 Abs. 3 vorschreibt, d.h. ein Gutachten einzuholen.

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