Regeste
Pfändung eines bestrittenen Erbanspruchs vom Betreibungsamt widerrufen wegen rechtskräftiger Abweisung der erbrechtlichen Klage des Schuldners. Leere Pfändungsurkunde (Art. 115 Abs. 1 SchKG). Hat diese als nichtig zu gelten,
a) weil der Erbanspruch gepfändet worden war? (Erw. 1);
b) weil der Schuldner ihn als existent bezeichnete? (Erw. 2);
c) wegen späterer Entdeckung neuer Pfändungsmöglichkeiten? (Erw. 3).
Ergänzung einer Pfändung von Amtes wegen infolge der Teilnahme anderer Gläubiger (Art. 110 Abs. 1 SchKG); sie darf nur während und unmittelbar nach Ablauf der Teilnahmefrist stattfinden (Erw. 4).