Regeste
Art. 8 Abs. 1 BV; Art. 19 Abs. 2 RPG; kommunales Bau- und Planungsrecht, Anschluss an das öffentliche Elektrizitätsnetz, Praxisänderung der kommunalen Behörden.
Es ist mit dem kommunalen Bau- und Elektrizitätsrecht sowie Art. 19 Abs. 2 RPG vereinbar, wenn ein Ferienhaus, das ausserhalb der Bauzone liegt, nicht an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen wird (E. 3a und b). Die Verweigerung des Anschlusses an das elektrische Verteilnetz verletzt auch das Gleichbehandlungsgebot nicht. Die neue Praxis der kommunalen Behörden beruht auf ernsthaften und sachlichen Gründen (E. 3c und d).