Regeste
Urheberrecht.
1. Der ausübende Künstler ist nicht Urheber (Erw. 2 b).
2. Art. 4 Abs. 2 URG bezweckt lediglich den Schutz der Hersteller von Schallplatten, Musikdosen und ähnlichen Instrumenten gegen unlauteren Wettbewerb (Erw. 2 c und d).
3. Inwieweit ist das ausschliessliche Verkaufsrecht durch den ersten rechtmässigen Verkauf konsumiert? (Erw. 3 b).
4. Art. 58 Abs. 3 URG schützt nur den Komponisten (Erw. 3 c).