Regeste
1. Milchverkaufsbewilligung (Art. 21 Milchstatut): Umfang der Prüfungsbefugnis. Inwieweit ist die Behörde an frühere, für die betreffende Milchverkaufsstelle erteilte Bewilligungen gebunden?
2. Art. 21, Abs. 2 Milchst.: Voraussetzungen für die Bewilligung eines Inhaberwechsels.