Regeste
Misshandlung eines Kindes; Art. 134 StGB. Wann erleidet die Gesundheit oder geistige Entwicklung eines Kindes eine Schädigung oder schwere Gefährdung? (Erw. 1).
Einfache Körperverletzung; Eventualvorsatz; die Verfolgung wegen einfacher Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB setzt einen Antrag voraus (Erw. 2 und 3).
Anwendung des Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (sofern es sich beim Opfer um einen Wehrlosen handelt), wenn die Verletzung durch eine Überschreitung des Züchtigungsrechts verursacht wird (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 4-6).