Regeste
Verzeichnisse der Telephonabonnenten; Zusatzeinträge.
Das Interesse des Publikums, im Abonnentenverzeichnis einer grösseren Stadt nicht nur die in dieser Stadt selbst sondern je nach Umständen auch die in der Agglomeration wohnhaften Abonnenten zu finden, ist ein bedeutendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 54 Abs. 5 lit. e der VV III zum TVG (Erw. 2-3).
Abweisung des Gesuchs eines ausserhalb der Agglomeration Lausanne niedergelassenen Unternehmens um einen Zusatzeintrag im Abonnentenverzeichnis der Stadt Lausanne (Erw. 4-6).