Regeste
Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, weil ein subjektiver Rechtsanspruch des Auslandschweizers auf Fürsorgeleistungen des Bundes besteht (Art. 22 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 BG über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer und Art. 99 lit. h OG).