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Art. 5 Abs. 1 IVG: Schätzung der Invalidität einer Hausfrau. Mitberücksichtigung nebenberuflicher Erwerbstätigkeit im Rahmen des vorwiegend nichterwerblichen Aufgabenbereiches (Weiterentwicklung der Rechtsprechung).
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Artikel: Art. 5 Abs. 1 IVG