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110 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://04-02-2004-6S-185-2003
  1. 124 IV 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. November 1997 i.S. B. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 71 Abs. 2 StGB und Art. 140 Ziff. 1 aStGB; Zusammenfassung mehrerer Veruntreuungen zu einer verjährungsrechtlichen Einheit. Ob ein andauerndes pflichtwidriges Verhalten anzunehmen ist, kann nur im konkreten Fall beurteilt werden. Dabei kommt auch d...
  2. 119 IV 73
    Relevanz
    13. Urteil des Kassationshofes vom 17. Februar 1993 i.S. W. gegen Eidgenössische Oberzolldirektion, Schweizerische Bundesanwaltschaft und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Ziff. 2 ZG; Art. 71 Abs. 2 StGB; Zusammenfassung verschiedener strafbarer Handlungen gegen das Zollgesetz zu einer verjährungsrechtlichen Einheit; Gewohnheitsmässigkeit. Bei gewohnheitsmässiger Tatbegehung gemäss Art. 82 Ziff. 2 ZG bilden die ve...
  3. 118 IV 325
    Relevanz
    57. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 27 juillet 1992 dans la cause Procureur général du canton de Berne c. T. (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 und Art. 217 StGB; Beginn der Strafantragsfrist bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. Wenn der Pflichtige während einer gewissen Zeit und ohne Unterbrechung schuldhaft die Zahlung der Unterhaltsbeiträge unterlässt, beginnt die Antragsfri...
  4. 126 IV 131
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Mai 2000 in Sachen X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 Abs. 1 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Pflicht des Schuldners zur hinreichenden wirtschaftlichen Nutzung seiner Arbeitskraft. Zumutbarkeit des Wechsels in eine unselbständige Erwerbstätigkeit bejaht bei einem Schuldner, der als ...
  5. 121 IV 272
    Relevanz
    44. Urteil des Kassationshofes vom 19. September 1995 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Gemeinde Neuenhof (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 und 217 StGB; Beginn der Strafantragsfrist bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Bestimmung der Leistungsfähigkeit. Wenn der Pflichtige während einer gewissen Zeit ohne Unterbrechung schuldhaft die Zahlung der Unterhaltsbeiträge unterläs...
  6. 132 IV 49
    Relevanz
    7. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale dans la cause X. contre A.B. et Ministère public du canton de Neuchâtel (pourvoi en nullité) 6S.275/2005 du 14 décembre 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 217 und 29 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Beginn der Strafantragsfrist. Der Arbeitgeber, der entgegen dem Entscheid eines Zivilgerichts den von seinem Arbeitnehmer als Unterhaltsbeitrag geschuldeten Lohnanteil nicht der unterhaltsb...
  7. 97 IV 238
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1971 i.S. Christen gegen Meier.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Berechnung der Antragsfrist. Der Tag, an dem die Antragsfrist zu laufen beginnt, ist nicht mitzuzählen (Anderung der Rechtsprechung).
  8. 83 IV 185
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    52. Urteil des Kassationshofes vom 13. Dezember 1957 i.S. Leuenberger gegen Leuenberger.
    Regeste [D, F, I] Art.29StGB. Ist der letzte Tag der Antragsfrist ein Sonntag oder ein vom zutreffenden kantonalen Recht anerkannter Feiertag, so endigt sie am nächstfolgenden Werktag.
  9. 106 IV 244
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    63. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. August 1980 i.S. A. gegen B. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Wahrung der Antragsfrist. 1. Von Bundesrechts wegen genügt ein mündlicher Strafantrag oder der nur nach mündlicher Instruktion vom Anwalt gestellte Antrag (Erw. 1). 2. Handelt der Verletzte durch einen Vertreter, so sind die bundesrechtlic...
  10. 105 IV 164
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1979 i.S. S. gegen M. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Wahrung der Antragsfrist. Der Strafantrag in Ehrverletzungssachen ist im Kanton St. Gallen im Falle direkter Einreichung der Klage beim Gerichtspräsidenten ohne vorausgehendes Vermittlungsverfahren nur gültig, wenn der Kläger innert einer ...

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