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3 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://04-02-2008-B_95-2006
  1. 99 V 98
    Relevanz
    33. Urteil vom 27. Juli 1973 i.S. G. gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Rentenrevision (Art. 41 IVG). Gegen die Verwaltungspraxis, welche bei Schubkrankheiten die normale Wartezeit von 360 Tagen (Art. 29 Abs. 1 IVG und Art. 88bis Abs. 1 IVV) verdoppelt, ist nichts einzuwenden.
  2. 104 V 146
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil vom 4. Oktober 1978 i.S. Grand gegen Kantonale Ausgleichskasse des Wallis und Versicherungsgericht des Kantons Wallis
    Regeste [D, F, I] Art. 41 IVG. Die Bestimmungen über die Rentenrevision gemäss Art. 88a IVV finden auch im Falle von Schubkrankheiten Anwendung.
  3. 134 V 20
    Relevanz 16%
    4. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Patria-Stiftung zur Förderung der Personalversicherung gegen N. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_249/2007 vom 6. Dezember 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 23 lit. a und Art. 26 Abs. 1 BVG; Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG; Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und zeitlicher Zusammenhang zur Invalidität. Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Art. 23 lit. a BVG und der später eing...

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