Regeste
- Eine Statutenbestimmung, die eine Pflicht der Krankenkasse zur Vorleistung im Verhältnis zu einem haftpflichtigen Dritten vorsieht, ist rechtmässig (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3c).
- Frage offengelassen, ob eine Krankenkasse auch ohne entsprechende statutarische Grundlage vorleistungspflichtig ist (Erw. 3d).