Regeste
Arbeitsvertrag; Überstundenentschädigung; Anspruchsverwirkung (Art. 321c OR).
Anspruch leitender Angestellter auf Überstundenentschädigung (E. 2.1).
Anzeigeobliegenheit des Arbeitnehmers in Bezug auf geleistete Überstunden und Anspruchsverwirkung wegen zu langen Zuwartens (E. 2.2-2.4).