Regeste
Art. 55 Abs. 2 StGB; probeweiser Aufschub der Landesverweisung.
Wird der Verurteilte aus dem Vollzug der widerrufenen bedingten Hauptstrafe bedingt entlassen, so ist der probeweise Aufschub der teilweise bereits vollstreckten Landesverweisung zulässig (E. 3a).