Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 9 Abs. 3, Art. 13 Abs. 1 AVIG , Art. 11 Abs. 1 und 2 AVIV .
- Eine Aufrundung der als Beitragszeit anrechenbaren Kalendertage auf die gesetzliche Mindestbeitragszeit fällt auch dann nicht in Betracht, wenn diese nur um den Bruchteil eines Tages nicht erreicht wird.
- Umrechnung von Beschäftigungstagen in Kalendertage. Ermittlung des Umrechnungsfaktors.