Regeste
Art. 6 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 UVG ; Art. 10 UVV: Nicht rechtzeitig diagnostiziertes Krankheitsgeschehen.
Keine Haftung des Unfallversicherers für ein mit dem versicherten Unfall nicht in Zusammenhang stehendes Krebsleiden, das während der Heilbehandlung im Sinne von Art. 10 UVG nicht (rechtzeitig) entdeckt worden ist.