Regeste
Art. 3 Abs. 3, Art. 8 Abs. 2 AHVG ; Art. 19 AHVV: Beitragsbefreiung wegen Geringfügigkeit des Einkommens aus Nebenerwerb.
Das Führen des Familienhaushaltes durch einen verheirateten Ehegatten gilt als Haupttätigkeit, welche zur Beitragsbefreiung für ein geringfügiges Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.