Regeste
Art. 24 Abs. 1 UVV; versicherter Verdienst für Renten in Sonderfällen.
Die Aufzählung der Gründe in Art. 24 Abs. 1 UVV, aufgrund derer nach dieser Norm eine Anrechnung eines fiktiven Einkommens stattfindet, ist grundsätzlich abschliessend (E. 4.2.3).