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116 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-06-2022-5A_559-2021
  1. 122 III 209
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    37. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Mai 1996 i.S. R. AG gegen H. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Klage auf Gegendarstellung: Vorschlag der Publikation des Gegendarstellungstextes als Leserbrief; Einreichung der Klage mit geändertem Gegendarstellungstext (Art. 28i ZGB). Erklärt das Medienunternehmen nach Erhalt des Gegendarstellungstextes (Art. 28i ...
  2. 117 II 115
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. Juni 1991 i.S. X. gegen Aktiengesellschaft für die Neue Zürcher Zeitung (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Gerichtliche Geltendmachung des Rechts auf Gegendarstellung (Art. 28h und Art. 28l ZGB). 1. Das Verfahren nach Art. 28l Abs. 3 ZGB ist ein streitiges, in dem das beklagte Medienunternehmen anzuhören ist (E. 2). 2. Voraussetzungen, unter denen das Gerich...
  3. 112 II 193
    Relevanz
    32. Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. Juni 1986 i.S. Weltwoche Verlag AG gegen Imbach-Reisen AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Recht auf Gegendarstellung (Art. 28 ff. ZGB). 1. Entscheide betreffend das Gegendarstellungsrecht können beim Bundesgericht mit Berufung angefochten werden (Erw. 1). 2. Die Redaktion einer Zeitung ist befugt, dem Text der Gegendarstellung eine (kleiner ...
  4. 137 III 433
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    65. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Konsumenteninfo AG und Editions Plus S.à.r.l. gegen ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_275/2011 / 5A_276/2011 vom 8. August 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 28g ff. ZGB; Berichtigung des Medienunternehmens. Voraussetzungen, unter denen eine Berichtigung des Medienunternehmens das schutzwürdige Interesse an einer Gegendarstellung entfallen lässt (E. 3-7).
  5. 116 II 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Januar 1990 i.S. Schmid gegen Tages-Anzeiger für Stadt und Kanton Zürich AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Gegendarstellung: Zeitpunkt der Anrufung des Richters (Art. 28l ZGB). Ruft der Betroffene den Richter erst an nach Ablauf einer Frist von zwanzig Tagen vom Zeitpunkt an gerechnet, da das Medienunternehmen die Veröffentlichung der Gegendarstellung abgele...
  6. 115 II 4
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    2. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Januar 1989 i.S. R. gegen S. und Konsorten (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 28k Abs. 1 und 2 ZGB; Veröffentlichung der Gegendarstellung. Bei der Veröffentlichung der Gegendarstellung muss auch der konkreten Ausgestaltung des Massenmediums Rechnung getragen werden; negative Beeinflussung durch die räumliche Anordnung; Erklä...
  7. 115 II 113
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    21. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. Januar 1989 i.S. Z AG gegen C.J. Bucher AG (Luzerner Neuste Nachrichten) (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Verweigerung einer offensichtlich unrichtigen Gegendarstellung (Art. 28h Abs. 2 ZGB). 1. Eine Gegendarstellung kann nur als offensichtlich unrichtig verweigert werden, wenn das Medienunternehmen in der Lage ist, deren offensichtliche Unrichtigkeit sofor...
  8. 119 II 104
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    23. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. März 1993 i.S. Trumpf Buur c. SRG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Inhalt eines Gegendarstellungstextes; Stellungnahme des Medienunternehmens zur Gegendarstellung (Art. 28h und Art. 28k ZGB). 1. Der Text der Gegendarstellung muss die Aussage der Tatsachendarstellung erfassen, welche die entsprechende Person in ihrer Pe...
  9. 112 II 465
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    77. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Dezember 1986 i.S. Ringier AG gegen G. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Gegendarstellungsrecht (Art. 28g Abs. 1 ZGB). 1. Auch die Veröffentlichung einer Fotografie kann unter Umständen Anspruch auf eine Gegendarstellung geben (E. 2a und b). 2. Kann eine Gegendarstellung auch zu Tatsachen verlangt werden, die sich nicht unmi...
  10. 130 III 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. Ringier AG gegen Marianne Wolf (Berufung) 5C.23/2003 vom 18. Juni 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 28g ff. ZGB; Recht auf Gegendarstellung. Welche Tatsachen dargestellt werden und insoweit zur Gegendarstellung berechtigen, kann eine Frage der Auslegung des Textes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Aufmachung des Artikels (Titel, Bilder...

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