Regeste
Art. 4 BV; Legitimation des Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung.
Die Basler Praxis, wonach ein Bauvorhaben den Nachbarn unmittelbar berühren muss, um seine Rekursberechtigung zu begründen, ist nicht verfassungswidrig; sie stimmt mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 103 lit. a OG überein.